Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aktualisiert am 19. August 2026
Bedingungen für Anfragen und Vereinbarungen über private Motorradreisen und damit verbundene Leistungen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anfragen und Vereinbarungen über private Motorradreisen, Tour-Begleitung, Motorradbereitstellung und die im jeweiligen Reiseprofil beschriebenen ergänzenden Leistungen von Vexperio GmbH. Sie gelten gegenüber Kunden, soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Die auf der Website dargestellten Erlebnisse beschreiben den vorgesehenen Charakter der jeweiligen Tour. Die konkrete Leistung ergibt sich aus der individuellen Abstimmung und der darauf beruhenden Buchungs- oder Leistungsvereinbarung.
2. Anfrage und Zustandekommen einer Vereinbarung
Eine über das Formular gesendete Anfrage ist zunächst eine Bitte um Kontaktaufnahme und Planung. Sie begründet für sich allein noch keine Verpflichtung zur Durchführung einer bestimmten Tour zu einem bestimmten Termin.
Eine verbindliche Vereinbarung kommt zustande, wenn die wesentlichen Punkte der gewünschten Reise, insbesondere Termin, Leistungsumfang, Fahrerzahl und Preis, zwischen den Parteien abgestimmt und entsprechend bestätigt wurden.
3. Preise und Leistungsumfang
Auf der Website genannte Preise wie 890 €, 1.190 € oder 1.590 € sind Ausgangspreise für die beschriebenen Erlebnisse pro Fahrer. Maßgeblich für eine konkrete Buchung ist der im Rahmen der individuellen Abstimmung bestätigte Preis einschließlich des bestätigten Leistungsumfangs.
Zum Leistungsumfang können je nach Erlebnis insbesondere Premium-Motorrad, Tour-Guide, Routenplanung, Briefing, Restaurantreservierung, Erfrischungen, Concierge-Betreuung und bei ausgewählten Reisen Gepäckservice gehören. Leistungen, die nicht bestätigt wurden, sind nicht automatisch Bestandteil der Vereinbarung.
4. Voraussetzungen für die Teilnahme
Teilnehmer müssen die für das jeweils genutzte Motorrad erforderliche gültige Fahrerlaubnis besitzen und körperlich sowie fahrerisch in der Lage sein, an der vereinbarten Tour sicher teilzunehmen. Vor Fahrtbeginn können organisatorische und sicherheitsbezogene Hinweise Bestandteil des Briefings sein.
Die geltenden Verkehrsregeln sind jederzeit einzuhalten. Anweisungen des Tour-Guides, die der sicheren Durchführung oder der Anpassung an Straßen-, Verkehrs- oder Wetterverhältnisse dienen, sind zu beachten.
5. Routen, Wetter und Anpassungen
Motorradreisen in alpinen Regionen sind von Wetter, Straßenbedingungen, Verkehrslage und anderen äußeren Umständen abhängig. Aus Sicherheits- oder Durchführungsgründen können Reihenfolge, Streckenabschnitte, Stopps oder Zeitabläufe angepasst werden.
Soweit eine wesentliche Änderung erforderlich wird, soll die Alternative den Charakter des gebuchten Erlebnisses möglichst erhalten. Sicherheit und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben haben Vorrang vor einer unveränderten Durchführung eines ursprünglich geplanten Streckenverlaufs.
6. Mitwirkung des Kunden
Kunden sind verpflichtet, für die Planung wesentliche Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Dazu zählen insbesondere Fahrerzahl, relevante Fahrerfahrung und Informationen, die die Auswahl des Motorrads oder die sichere Durchführung der Tour beeinflussen.
Persönliche Gegenstände bleiben grundsätzlich in der Verantwortung des Teilnehmers, soweit keine ausdrücklich bestätigte Verwahrung oder Gepäckleistung vereinbart wurde.
7. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Einzelfall wirksam getroffenen Vereinbarungen. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
Bei motorsportnahen oder alpinen Fahraktivitäten bleibt die Pflicht jedes Fahrers bestehen, Geschwindigkeit und Fahrweise eigenverantwortlich an Können, Verkehrsregeln, Sicht, Straße und Wetter anzupassen.
8. Änderungen, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen einer konkreten Vereinbarung können erforderlich werden, wenn sich Reiseparameter oder äußere Bedingungen verändern. Solche Änderungen werden im Rahmen der jeweiligen Buchung abgestimmt.
Für Vertragsverhältnisse gilt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit zwingende verbraucherschützende Regelungen nicht entgegenstehen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unberührt.
